Wir finden es für angebracht einige Konzepte der heutigen UNI-Normen und jener, die noch nicht in Kraft sind, zu erläutern. Letztendlich richten sich schon etliche öffentliche Wettbewerbe nach diesen Konzepten.
UNI 9910
Fachsprache der Zuverlässigkeit und der Qualität der Dienstleistung ZUVERLÄSSIGKEIT (die Immobilie muss ihre entsprechende Funktion ausüben), VERFÜGBARKEIT (Sicherheit, dass man auf das Immobiliengut zählen kann) und SICHERHEIT (ohne jegliche Gefahr). Diese Norm sieht vor und regelt die Problemstellung "Zeit" und "Verspätungen" der Verwaltung und Logistik. Man bedenke, dass der rechtzeitige Einsatz die Wahl der Art des Einsatzes beeinflusst und, dass Verspätungen die Bilanz des Endresultates beeinträchtigen. |
UNI 10147
Instandhaltung – Fachsprache |
UNI 10604
Grundsätze der Projekterstellung, Verwaltung und Kontrolle der Wartungsdienstleistungen der Immobilien |
UNI 10685
Grundsätze für die Formulierung des Vertrages von Global Service für die Instandhaltung |
UNI 10874
Grundsätze für die Instandhaltung der Immobiliengüter Die Instandhaltung, nicht nur eines Gebäudekomplexes, muss im Wesentlichen das reguläre Funktionieren der technologischen Systeme gewährleisten. Außerdem muss es auch die Dauerhaftigkeit und die originale Beschaffenheit, sowie die Zuverlässigkeit des Immobiliengutes gewährleisten, um immer auf dem letzten Stand der neuen normativen, kulturellen und sozialen Bedürfnisse zu sein. Diese Aufmerksamkeit, die dem "Stand der Performance" geschenkt wird, ist heute Ausdruck der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung.
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Aufgrund dieser Sichtweisen kann unser GLOBAL SERVICE als eine innovative Philosophie angesehen werden, die in integrierter, strukturierter und kompletter Weise sämtliche Verwaltungs- und Instandhaltungs-Dienstleistungen regelt, welche in Zusammenhang mit einem gewissen Immobiliengut oder mit dem in ihm ausgeübten Tätigkeiten stehen. Durch diesen Service werden Voraussetzungen geschaffen, durch welche bespielsweise die Wirtschaft eines Stiegenhauses verbessert werden kann. Somit kann die Wirksamkeit der Koordinierungstätigkeit und Kontrolle seitens des Benutzers, sei es ein Privater oder eine öffentliche Körperschaft, gewährleistet werden.